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Folgende Beglaubigungs-Dienstleistungen werden
angeboten:
● Beglaubigung von
Unterschriften von ausländischen Behörden:
Das Dokument muss mit der Unterschrift der
zuständigen Person für Beglaubigungen der kantonalen
Staatskanzlei versehen sein, wo das Dokument
ausgestellt wurde.
● Beglaubigung von
Unterschriften von nationalen Behörden:
Das Dokument muss mit der Unterschrift der
zuständigen Person für Beglaubigungen des
peruanischen Aussenministeriums versehen sein.
● Beglaubigung von
Unterschriften von natürlichen Personen:
Die Person muss persönlich anwesend sein und in
Gegenwart des konsularischen Beamten signieren.
Ebenso muss ein Identitätsdokument vorgewiesen
werden. Peruanische Staatsangehörige: gültige
Identitätskarte (DNI), ausländische Staatsangehörige:
gültiger Pass.
● Die Kosten sind von der
Dienstleistung abhängig. Bitte kontaktieren Sie
dafür die konsularische Vertretung.
Es wird darum gebeten einen Termin zu vereinbaren um
Verzögerungen zu vermeiden.
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